Regionalplan südlicher Oberrhein Teilfortschreibung „Windenergie“
Neufassung der Plansätze und der Begründung des Regionalplans
Entwurf zur Anhörung (Offenlage) gemäß §12 LplG und §9 ROG
(Stand Mai 2024
Nachstehende Begründungen und Beanstandungen wurden im
Planentwurf nicht oder unzureichend berücksichtigt. Daher ist der
Planentwurf des Regionalverbandes in den Plangebieten Roßkopf
W122-4, W122-5 und W122-7 nicht sachgemäß und als fehlerhaft
zurückzuweisen.
Neufassung (Entwurf zur Anhörung)
(1) Z Die Festlegung als sogenannte Rotor-out-Gebiete eröffnet die
Überschreitung der Mindestabstandsflächen und ist daher
zurückzuweisen-
(2) G Ergänzende Windenergieplanungen sollen interkommunal
abgestimmt erfolgen. Bürgerbeteiligung und Mitspracherecht
wird ausgehebelt ist somit unsachgemäß und ist daher
zurückzuweisen.
(2) Z Wegfall der Höhenbegrenzung ist ein Freifahrtschein zur
Umgehung von Naturschutz und Landschaftspflege
Rotor-out Flächen
Die Festschreibung soll den im Durchschnitt über 20% höheren
spezifischen Flächenbedarf gegenüber dem Planungsansatz
Rotor-in kaschieren. Gleichzeitig kann der Mindestabstand von
500m unterschritten werden.

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