Verordnung EU 2024/1991 ist ein zentrales Instrument der Europäischen Union, um den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen. Sie trat am 18. August 2024 in Kraft und setzt verbindliche Ziele für alle Mitgliedsstaaten.
Hauptziele der Verordnung
Wiederherstellung von Ökosystemen: bis 2030 sollen auf mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU-Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden. Bis 2050 sollen alle geschädigten Ökosysteme in einen guten Zustand versetzt werden
Förderung der Biodiversität:
Die Verordnung zielt darauf ab die Vielfalt von Arten und Lebensräumen zu erhöhen und die Widerstandsfähigkeit der Natur gegenüber dem Klimawandel zu stärken.
Nationaler Wiederherstellungsplan:
Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, einen nationalen Plan zu erstellen, der die spezifischen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele festlegt. In Deutschland wird dieser Plan unter Federführung des Bundesumweltministeriums in Zusammenarbeit mit den Bundesländern erarbeitet.
Bedeutung für Deutschland:
Für Deutschland bedeutet die Verordnung, dass geschädigte Ökosysteme identifiziert und geeignete Maßnahmen zu deren Wiederherstellung ergriffen werden müssen. Dies umfasst sowohl landwirtschaftliche Flächen als auch Wälder, Flüsse und städtische Gebiete. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung zwischen Bundesländern und relevanten Interessengruppen.
Die Verordnung ist ein entscheidender Schritt um die biologische Vielfalt in Europa zu schützen und die natürlichen Lebensgrundlagen für kommende Generationen zu sichern.


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